Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen
Undichte Abwassersysteme können zum Austritt von Abwasser führen, welches den Boden und das Grundwasser verunreinigt und schlimmstenfalls die Trinkwassergewinnung gefährden kann.
Nach § 61 a des Landeswassergesetzes (LWG-NW) ist deshalb nun eine Überprüfung der privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit notwendig.
Was bedeutet der § 61a des LWG NRW für die Sprockhöveler Bürgerinnen und Bürger?
Der Grundstückseigentümer hat
- betriebsichere, funktionsfähige Abwasseranlagen sowie dichte,reinigungsfähige Schmutz- und Regenwasserleitungen herzustellen und zu betreiben
- die Dichtheit der Leitungen alle 20 Jahre durch Sachkundige bescheinigen zu lassen
- bei Errichtumg sofort
- bei einer Änderung sofort
- im Bestand nach Satzung (früher als 2015) oder spätestens
bis 2015
- die Bescheinigung aufzubewahren und der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen
Anforderung an die Gemeinde
- Gemeinden sind verpflichtet zu unterrichten und zu beraten
- Gemeinden müssen durch Satzung kürzere Fristen regeln (z. B. im Wasserschutzgebiet)
- Gemeinden sollen abweichende Fristen regeln
Umsetzung des § 61a des Landeswassergesetzes NRW in der Stadt Sprockhövel
Die Stadt Sprockhövel wird gemäß der gesetzlichen Verpflichtung nun Satzungen für die vorzeitige Überprüfung von Dichtheitsprüfungen im Wasserschutzgebiet erlassen
In der Stadt Sprockhövel ist eine Überprüfung der Abwasserleitung aufgrund der noch zu erlassenden Satzungen zur Abänderung der Fristen bei Dichtheitsprüfugen gemäß § 61 a Absatz 3 bis 7 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) wie folgt vorgesehen:
- innerhalb des Wasserschutzgebietes im Jahr 2013
- für besondere Bereiche innerhalb des Wasserschutzgebietes nach dem neuen Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zwischen 2014-2016
- nach dem neuen Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zwischen 2011-2020
Weitere Informationen und Beratung zum Thema Dichtheitsprüfung erhalten Sie in dem oben rechts eingeblendeten Animationsfilm "Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung" und beim
Fachbereich Tiefbau
Rathausplatz 4
45549 Sprockhövel
Herr Höhmann 02339/917274
Herr Bürger 02339/917310
Stefan.Buerger(at)sprockhoevel.de
Mo. –Do. 8.00 -16.00 Uhr
Fr. 8.00 -12.00 Uhr
Merkblatt Dichtheitsprüfungen 2010
Sachkundigen-Liste § 61a Landeswassergesetz (LWG)
Hinweise zur Dichheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen