Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen

Undichte Abwassersysteme können zum Austritt von Abwasser führen, welches den Boden und das Grundwasser verunreinigt und schlimmstenfalls die Trinkwassergewinnung gefährden kann.

 

Nach § 61 a des Landeswassergesetzes (LWG-NW) ist deshalb nun eine Überprüfung der privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit notwendig.

 

Was bedeutet der § 61a des LWG NRW für die Sprockhöveler Bürgerinnen und Bürger?

 

Der Grundstückseigentümer hat

  • betriebsichere, funktionsfähige Abwasseranlagen sowie dichte,reinigungsfähige Schmutz- und Regenwasserleitungen herzustellen und zu betreiben
  • die Dichtheit der Leitungen alle 20 Jahre durch Sachkundige bescheinigen zu lassen                                                             

                           - bei Errichtumg sofort

                           - bei einer Änderung sofort

                           - im Bestand nach Satzung (früher als 2015) oder spätestens

                             bis 2015

  • die Bescheinigung aufzubewahren und der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen

 

 Anforderung an die Gemeinde

  • Gemeinden sind verpflichtet zu unterrichten und zu beraten
  • Gemeinden müssen durch Satzung kürzere Fristen regeln (z. B. im   Wasserschutzgebiet)
  • Gemeinden sollen abweichende Fristen regeln

  

Umsetzung des § 61a des Landeswassergesetzes NRW in der Stadt Sprockhövel

Die Stadt Sprockhövel wird gemäß der gesetzlichen Verpflichtung nun Satzungen für die vorzeitige Überprüfung von Dichtheitsprüfungen im Wasserschutzgebiet erlassen

In der Stadt Sprockhövel ist eine Überprüfung der Abwasserleitung aufgrund der noch zu erlassenden Satzungen zur Abänderung der Fristen bei Dichtheitsprüfugen gemäß § 61 a Absatz 3 bis 7 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) wie folgt vorgesehen:

  • innerhalb des Wasserschutzgebietes im Jahr 2013
  • für besondere Bereiche innerhalb des Wasserschutzgebietes nach dem neuen Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zwischen 2014-2016
  • nach dem neuen Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zwischen 2011-2020

 

Weitere Informationen und Beratung zum Thema Dichtheitsprüfung erhalten Sie in dem oben rechts eingeblendeten Animationsfilm "Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung" und beim

Fachbereich Tiefbau

Rathausplatz 4

45549 Sprockhövel

Herr Höhmann                                                                   02339/917274

Hoehmann(at)sprockhoevel.de

Herr Bürger                                                                         02339/917310

Stefan.Buerger(at)sprockhoevel.de

Mo. –Do.                                                                              8.00 -16.00 Uhr

Fr.                                                                                        8.00 -12.00 Uhr  

Merkblatt Dichtheitsprüfungen 2010

Sachkundigen-Liste § 61a Landeswassergesetz (LWG)

Flyer des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW und der Stadt Sprockhövel    Informationen für Grundstückseigentümerinnen(er)-

Bescheinigung über die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der Stadt Sprockhövel

Hinweise zur Dichheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen

Vollzugserlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 17.06.2011

Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen  im Bereich der Wuppertaler Straße

Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen im Bereich des Wasserschutzgebietes Sundern-Stiepel