Wohnungswesen

Wir helfen Ihnen, wenn Sie Wohngeld oder Bezugsgenehmigungen wie z.B. die Wohnberechtigungsbescheinigung benötigen. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen stimmen, zahlen wir das Wohngeld an Sie aus bzw. Sie erhalten von uns die notwendigen Bescheinigungen.

Wir vermitteln Ihnen preiswerten Wohnraum. Wenn Sie im Alter noch einmal umziehen wollen oder wenn Sie aufgrund einer Behinderung eine neue Wohnung suchen, unterstützen wir Sie durch Information oder Beratung.

Wir möchten, dass Ihnen in Sprockhövel auch weiterhin ein ausreichender Bestand an kostengünstigen Wohnungen zur Verfügung steht.

Wohnungsvermittlung

Sie suchen eine Wohnung, wir vermitteln öffentlich geförderte Wohnungen

Wohnberechtigungsschein

Sie möchten einen Wohnberechtigungsschein beantragen und wissen nicht, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören

Zinssenkungsantrag

Die Wohnungsbauförderungsanstalt fordert Sie auf, eine Zinsbescheinigung vorzulegen

Wohngeld

Sie benötigen Hilfe zum Thema Wohngeld?

Möchten Sie Ihr Wohngeld auch selbst berechnen, können Sie dies anhand des Wohngeldrechners des Ministeriums für Bauen und Verkehr Nordrhein-Westfalen:
Wohngeldrechner

Neue Regelungen beim Wohngeld

Zum 1. Januar 2009 ändert sich das Wohngeldgesetz.

Dadurch erhöhen sich meistens die monatlichen Wohngeldzahlungen. Bei der genauen Berechnung müssen viele individuelle Faktoren berücksichtigt werden, wie z.B. Freibeträge für Schwerbehinderte und Alleinerziehende.

Künftig werden auch die Heizkosten mit einem festen Betrag nach Anzahl der Haushaltsmitglieder in die Wohngeldberechnung einbezogen.

Für aktuelle Bezieher von Wohngeld wird der Anspruch ab 1.1.2009 rückwirkend nach Ablauf des gültigen Bewilligungszeitraumes nachgezahlt. Die Betroffenen haben darüber Infoschreiben erhalten.

Wer bisher kein Wohngeld erhalten hat, kann seinen Anspruch prüfen lassen. Die absolute Einkommensgrenze z.B. für Alleinstehende liegt bei monatlich 870 EUR netto. Bei zwei Personen gilt diese Grenze bei 1.190 EUR im Monat.

Hierzu gibt  die Mitarbeiterin des Sachgebietes Bauen und Wohnen, Frau Brendt , im Rathaus in Haßlinghausen, Zimmer 2.05, Tel. 02339/917259 Auskunft. Antragsformulare erhält man ebenfalls in den Bürgerbüros.

Für Wohngeldempfänger soll zusätzlich ein einmaliger Heizkostenzuschuss im Monat März zur Auszahlung kommen. Die Höhe richtet sich ebenfalls nach der Größe des Haushaltes.

Mietspiegelangelegenheiten

Sie interessieren sich für Miethöhen des Stadtgebietes

 

Mietpreisüberwachung

Überprüfung der Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau

Wohnungsbauförderung

Die Bewilligung von öffentlichen Mitteln wird vom Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Tel.-Nr. 02336/93-0, vorgenommen.

Die Anträge können bei der Stadt Sprockhövel abgegeben werden. Informationen liegen in Form von Broschüren im Baubürgerbüro aus.

Weitere Informationen erhalten Sie über http://www.mbv.nrw.de/