Bei einem Pressetermin am Freitag, den 3. März 2023 wurde der neue Mietspiegel für Sprockhövel vorgestellt. Dieser ist ab sofort bis Ende 2025 gültig.
Der Mietspiegel für nicht öffentlich geförderte Wohnungen im Gebiet der Stadt Sprockhövel dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten. Er bietet den Mietvertragsparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um eigenverantwortlich die Miethöhe je nach Alter, Ausstattung und Zustand der Wohnung und des Wohnhauses zu vereinbaren. Bei einem gemeinsamen Pressetermin am heutigen Freitag, den 3. März 2023, haben der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümerverein Sprockhövel e. V., der Haus- und Grundbesitzerverein Haßlinghausen e. V., der Mieterverein Sprockhövel und Umgegend e. V. sowie die Stadtverwaltung Sprockhövel als Herausgeber den neuen Sprockhöveler Mietspiegel vorgestellt. Als Gesprächspartnerinnen und -partner waren Bürgermeisterin Sabine Noll, Susanne Görner (Stadtverwaltung Sprockhövel, Bereich Planen, Umwelt, Bauen, Wohnen), Claudia Hunsdieck-Nieland (1. Vorsitzende Haus- und Grundbesitzerverein Haßlinghausen), Ronald Mayer (2. Vorsitzender Haus- und Grundbesitzerverein Haßlinghausen), sowie Ellen Heinrich-Peters (Mieterverein Sprockhövel und Umgegend) vor Ort.
Der bisherige Mietspiegel war abgelaufen, sodass alle Beteiligten gemeinsam bezüglich eines neuen Mietspiegels verhandelt haben – dabei waren sich alle einig, mit dem aktuellen Ergebnis einen guten Kompromiss gefunden zu haben. Bei den Beratungen hat man sich zunächst darauf verständigt, keine neue Erhebung zu machen. Zudem wurden auch die Mietspiegel der Nachbarkommunen Ennepetal, Gevelsberg, Breckerfeld und Schwelm (diese haben einen gemeinsamen Mietspiegel) sowie Hattingen und Wetter in Augenschein genommen. Die Altersbauklassen und die Zu- und Abschläge wurden diskutiert und schlussendlich konnten sich alle gemeinsam nach mehreren Sitzungen einigen.
Es handelt sich um einen „einfachen Mietspiegel“, der eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten bietet. Ein sogenannter „qualifizierter Mietspiegel“, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird, ist erst für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtend.
Der Mietspiegel ist auf der jeweiligen Website der Herausgeber veröffentlicht und darüber hinaus bei den Geschäftsstellen der Vereine und dem Bürgerbüro der Stadtverwaltung erhältlich. Er gilt bis zum 31. Dezember 2025 und wird anschließend von den Herausgebern erneuert oder fortgeschrieben.