Die aktuelle Situation wirft viele Fragen auf. Antworten auf die häufigsten Fragen sind hier gesammelt.


Wer entscheidet, wie viele Flüchtlinge nach Sprockhövel kommen?

Wie viele Flüchtlinge die Bundesländer und ihre Kommunen aufnehmen müssen, regelt das Flüchtlingsaufnahmegesetz. Gemäß dem so genannten Königsteiner Schlüssel wird die Zahl ermittelt. Dieser berücksichtigt die Einwohnerzahl und das Steueraufkommen, um Lasten angemessen zu verteilen.

Woher kommen die Flüchtlinge, die aktuell Schutz suchen?

In den letzten Monaten handelt es sich bei  der Mehrzahl  um Flüchtlinge aus Syrien, aber auch aus Afghanistan und Irak. Insgesamt suchen Menschen aus über 30  verschiedenen Ländern Schutz in Sprockhövel.

Wie lange bleiben die geflüchteten Menschen in Sprockhövel?

Das lässt sich nicht genau sagen, da es von einer Vielzahl von Bedingungen abhängig ist. Wer derzeit in einer Notunterkunft wie der Sporthalle Haßlinghausen untergebracht ist, bleibt in der Regel nur wenige Wochen in der Notunterkunft. Bei den nach Sprockhövel zugewiesenen Flüchtlingen läuft während ihres Aufenthalts das Asylverfahren. Wie lange die Verfahren auf Anerkennung als Asylberechtigter laufen, lässt sich zur Zeit im Hinblick auf die Überlastung des BAMF(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) nicht mehr abschätzen. Im Jahr 2014 und den Jahren davor sind Anträge auf Asyl mehrheitlich innerhalb von 6 Monaten entschieden worden. Es ist davon auszugehen, dass die Verfahrensdauer mindestens 1 Jahr oder länger betragen wird.  Anerkannte Asylbewerberinnen und -Bewerber erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 1 - 3 Jahre. Je nach Art der Anerkennung können sie sich im ganzen Bundesgebiet frei ansiedeln oder sind zur Wohnsitznahme in Sprockhövel verpflichtet. Eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme kann bei Vorliegen wichtiger Gründe (zum Beispiel Familienzusammenführung, Erlangung eines bezahlten Arbeitsplatzes etc.) aufgehoben werden. Nach mehrjährigem Aufenthalt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Diese ist unbefristet, gewährt weitere Rechte und ist Voraussetzung für eine spätere Einbürgerung.

Wie werden die in der Stadt lebenden Flüchtlinge betreut?

Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten sind oft traumatisiert, leben von ihren Familien getrennt oder haben Freundinnen und Freund verloren. Sie müssen sich in einer für sie völlig fremden Welt zurechtfinden. Um eine Integration zu ermöglichen, müssen die Menschen materiell auf einem Mindestniveau versorgt sein, die Sprache lernen, ihre Kinder zur Schule oder in eine Kindertageseinrichtung gehen und vieles mehr. Ohne professionelle Hilfe geht das nicht. Dafür sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der  Stadtverwaltung Sprockhövel und im Rahmen der Betreuung insbesondere die städt. Flüchtlingsbetreuer. Darüber hinaus gibt es Kooperationen mit dem DRK, der AWO und der Caritas.  Sehr viel Unterstützung für die Flüchtlinge gibt es im ehrenamtlichen Bereich, insbesondere durch die Flüchtlingshilfe Sprockhövel, die Kirchen und die Sportvereine, aber auch durch andere Akteure.

Was können die Kirchen oder Vereine tun?

Das bürgerschaftliche Engagement wird von der Flüchtlingshilfe Sprockhövel, dem DRK, den Kirchengemeinden sowie vielen anderen Vereinen und Trägern unterstützt. So sind in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2015 viele Patenschaften im Ehrenamt entstanden. Außerdem gibt es zahlreiche Sprachkurse, die von Ehrenamtlichen durchgeführt werden. Auch eine Kleiderkammer ist in Niedersprockhövel geschaffen worden. Viele weitere Projekte sind im Rahmen und mit der Flüchtlingshilfe Sprockhövel entstanden, wie z.B. das Cafe Miteinander.

Aktuelle Informationen hierzu können Sie der Homepage der Stadt Sprockhövel bzw. den entsprechenden Links entnehmen.

Wer trägt die Kosten für die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge?

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Gemeinden verpflichtet, in ausreichender Zahl Unterkünfte für neu zugewiesene Flüchtlinge bereitzuhalten. Über einen Zuweisungsschlüssel wird eine pauschale Geldsumme errechnet, die das Land den Kommunen auszahlt. Diese Summe deckt die Kosten aber derzeit nicht ab.

Wie wird die schulische Integration der Flüchtlingskinder umgesetzt?

Auch für Flüchtlingskinder gilt die Schulpflicht. In den sog. Seiteneinsteigerklassen  steht das Erlernen der deutschen Sprache im Mittelpunkt. Ob beim Mathematik- oder Biologieunterricht – immer geht es auch darum, Deutsch zu lernen. Schon nach einem Jahr sollen die Kinder soweit sein, dass sie in normalen Regelklassen unterrichtet werden können.

Welche gesundheitliche Versorgung gibt es für Flüchtlinge?

Die Menschen werden vor ihrer Ankunft in Sprockhövel auf übertragbare Krankheiten untersucht und geröntgt. Außerdem wird ihnen ein Impfschutz angeboten. Bei Kindern können empfohlene Schutzimpfungen und Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt werden. Akute Erkrankungen oder Schmerzen werden ärztlich versorgt. Ab April 2016 soll die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt werden.

Wie werden die Flüchtlinge in Sprockhövel untergebracht?

Dezentral vor zentral, möglichst kleine Wohneinheiten vor großen Massenunterkünften – das ist die Leitlinie bei der Unterbringung von Flüchtlingen in  Sprockhövel.
Bisher werden bereits registrierte Flüchtlinge in Sprockhövel vorzugsweise in Wohnungen oder Wohnhäusern untergebracht; bisher ist eine Gemeinschaftsunterkunft in Betrieb. In der Regel leben hier nicht mehr als 50 bis 90 Menschen an einem Ort. Dies hat sich bewährt und gewährleistet ein einvernehmliches Zusammenleben mit der Nachbarschaft.
Angesichts der größer werdenden Zahl neu in Sprockhövel ankommender Menschen stößt dieses Konzept aktuell an seine Grenzen. An dem einen oder anderen Ort werden daher voraussichtlich auch mehr als 100 Menschen untergebracht werden müssen. Im Stadtgebiet werden zudem mehr Orte für Gemeinschaftsunterkünfte gebraucht.
Um neu ankommende Flüchtlinge unterbringen zu können, sind weitere Standorte für Gemeinschaftsunterkünfte geplant bzw. müssen vorhandene erweitert werden. Wie diese Standorte letztlich belegt werden, hängt von der Zahl der tatsächlich eintreffenden Menschen ab.

Muss man sich wegen der Flüchtlinge um die Sicherheit in der Stadt Sorgen machen?

Nein, dies zeigen die in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen. Berechtigte Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung und auch der Schutz suchenden Flüchtlinge werden selbstverständlich berücksichtigt.
Für die Gemeinschaftsunterkünfte gibt es  städtische Hausmeister.  Weitere Ansprechpartnerinnen und -partner sind die  Flüchtlingsbetreuer. Bei den bestehenden und noch einzurichtenden Gemeinschaftsunterkünften mit einer größeren Belegung werden Sicherheitsdienste eingesetzt.

Wieso gibt es plötzlich so viele Flüchtlinge?

Weltweit sind so viele Menschen auf der Flucht wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Über 60 Millionen Menschen weltweit sind aus unterschiedlichen Gründen geflohen. Bürgerkriege zählen zu den häufigsten Fluchtursachen. Hinzu kommen die Flucht aus der wirtschaftlichen Perspektivlosigkeit oder aufgrund von Naturkatastrophen und Folgen des Klimawandels.
Lange Zeit war Europa nicht das Ziel von Flüchtlingen, oder es blieb für sie unerreichbar. Die Türkei, der Libanon und Jordanien haben mehrere Millionen Menschen aus Syrien aufgenommen Durch die sich zuspitzende Situation in den Lagern dieser Länder wächst der Problemdruck mehr und mehr, und die Menschen suchen Zuflucht in Europa.

Wer ist überhaupt ein Flüchtling? Ist das definiert?

Ein Flüchtling ist eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will" (Genfer Flüchtlingskonvention von 1951). Die völkerrechtliche Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention ist in Deutschland ein Grundrecht und hat Verfassungsrang. Artikel 16a des Grundgesetzes: „Politisch Verfolgte genießen Asyl.“
Bürgerkriege werden in der Flüchtlingskonvention zwar nicht genannt, doch Kriege waren in den letzten Jahren der häufigste Grund, warum Menschen geflohen sind. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) definiert daher auch Menschen als Flüchtlinge, die vor Kriegsfolgen Schutz suchen.

Steigen die Flüchtlingszahlen weiter?

Wenn es nicht gelingt die Fluchtursachen zu bekämpfen, können auch die Flüchtlingszahlen weiter steigen. Derzeit wird auf vielen politischen Ebenen diskutiert, was man gegen die Fluchtursachen tun kann. Außerdem wird diskutiert, wie man die Flüchtenden besser auf die Staaten der Europäischen Union verteilen kann.

Welche Flüchtlinge können dauerhaft oder vorübergehend in Deutschland bleiben?

Es gibt mehrere Wege, die einem geflohenen Menschen ein dauerhaftes oder vorübergehendes Bleiberecht in Deutschland ermöglichen.

Asyl:
Asyl wird Menschen gewährt, deren Asylantrag aufgrund von politischer Verfolgung oder konkreter Gefahr für Leib und Leben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt wurde.

Duldung des Aufenthalts:
Die Duldung des Aufenthalts ermöglicht es auch abgelehnten Asylsuchenden oder Menschen, die kein Asylverfahren durchlaufen haben, temporär in Deutschland zu bleiben. Ihre Abschiebung ist zum Beispiel aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen zunächst ausgesetzt. Einen Abschiebungsstopp für Flüchtlingsgruppen oder Flüchtlinge aus einem bestimmten Land ordnet das Innenministerium des Landes NRW an.

Welche Hilfen bekommen Flüchtlinge vom deutschen Staat?

Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt, welche Hilfen es gibt. Es gibt Leistungen für den notwendigen und für den persönlichen Bedarf. Zum notwendigen Bedarf zählen Kleidung, Essen und Unterkunft. Hinzu kommt die Hilfe zum persönlichen Bedarf. Dafür wird ein Taschengeld in Höhe von 84 bis 143 Euro im Monat (Stand 2015) je nach Alter und Familienstand ausgezahlt.

Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Nach drei Monaten Asylantragstellung in Deutschland dürfen Flüchtlinge arbeiten. Allerdings nur nach einer so genannten Vorrangprüfung. Das heißt, dass für den Arbeitsplatz weder eine deutsche Bewerberin oder deutscher Bewerber und auch keine Bürgerin und kein Bürger der Europäischen Union infrage kommt. Erst nach 15 Monaten Aufenthalt entfällt die Vorrangprüfung. Nur in ganz bestimmten Mangelberufen und bei entsprechender Qualifikation des Flüchtlings ist auch eine frühere Arbeitsaufnahme möglich.

Formularbeginn

Formularende

Darf die Stadt an jeder freien Stelle eine Flüchtlingsunterkunft bauen?

Flüchtlingsunterkünfte, auch mobile Wohncontainer, die nur temporär genutzt werden sollen, sind in der Regel bauliche Anlagen, die dem Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht unterliegen. Demnach ist nicht jedes unbebaute Grundstück im Stadtgebiet für eine Flüchtlingsunterkunft geeignet. Es ist notwendig, die Zulässigkeit im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.

Zeltunterkünfte und Traglufthallen unterliegen nicht der Baugenehmigungspflicht.

 

Sind dabei vereinfachte Rechtsvorschriften für die Errichtung vorhanden?

Der Bundestag hat bereits im November 2014 das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen erlassen. Am 20.10.2015 wurde das Baugesetzbuch erneut geändert, und zwar durch das Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz. Darin enthalten sind in § 246 BauGB unter anderem Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte. Diese Gesetze sind explizit zur Erleichterung der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften erlassen worden.

Es gibt weitere Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Erleichterung in der Landesbauordnung.

 

Nach welchen Kriterien sind die Standorte ausgewählt worden?

Die Standorte werden insbesondere nach folgenden Kriterien ausgewählt:

 - Verfügbarkeit

- Erfüllung baurechtlicher Anforderungen

- verkehrliche und abwassermäßige Erschließung.

 

Warum errichtet die Stadt nur Containerstandorte und keine Holzhäuser?

Die benötigte Grundstücksgröße ist deutlich kleiner als bei einer Anlage mit entsprechend vielen Holzhäusern. Zu dem wird pro Wohncontaineranlage (30 Pers.) nur ein Hausanschluss benötigt, bei Holzhäusern (4-6 Pers.) jeweils ein Hausanschluss. Ein direkter Kostenvergleich, auch auf Grund einer Europa weiten Ausschreibung, hat gezeigt, dass die Anmietung der vorübergehenden Wohncontainerlösungen insgesamt günstiger ist.

 

Können Bürger enteignet werden?

Es gibt derzeit keine rechtliche Grundlage für die Enteignung von Flächen oder baulichen Anlagen zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen.

 

 

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