Abmeldung

Sie ziehen aus Sprockhövel weg? Schade!

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland.

Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Sprockhövel. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Den Meldeschein können Sie auch per Post zusenden.

 

Diese Leistung ist für Sie kostenfrei.

Bei der Abmeldung erhalten Sie gebührenfrei eine Bescheinigung über die Abmeldung.

  • den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde"
  • Personalausweis und ggf. Reisepass oder Kinderausweis für alle abzumeldenden Personen, ggf. Aufenthaltsgenehmigung

Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Nach dem Ausfüllen des Formulars mit Hilfe des Assistenten muss dieses aus rechtlichen Gründen von Ihnen unterschrieben und im Original an die Stadt Sprockhövel gesandt oder eingereicht werden. (Stadtverwaltung Sprockhövel, Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel)

Kontakt

Frau Bormann

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Frau Adam

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Herr Holländer

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Frau Holtze-Diefenbruch

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Frau Krempel

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Frau A. Rottmann

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