Abwasser - gewerblich und industriell -

Die Einleitung von Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen in die öffentliche Kanalisation ist genehmigungspflichtig.
Nähere Informationen zu den Herkunftsbereichen und den Genehmigungsverfahren sind bei der Dienststelle der Kreisverwaltung erhältlich.

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Herr Bürger

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Herr Neumann

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