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Fries
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Eray
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Akteneinsicht / Hausbauakten
- Was finden Sie in unseren Hausakten? - Baugenehmigungen, Ablehnungen nebst dazugehöriger Pläne - Angaben über Entwässerungsleitungen - Wohnflächen- und umbaute Raumberechnungen Eine Vollständigkeit der Akten sowie Qualität und Güte, etc. der Kopien aus den Hausbauakten kann nicht garantiert werden, insbesondere hinsichtlich der entstehenden Gebührenschuld. Ferner kann die kommunale Neuordnung der Gemeinde in zurückliegenden Jahren dazu geführt haben, dass unser Archiv auch "Lücken" aufweist.
- Wer darf Akteneinsicht nehmen? - der jeweilige Eigentümer - eine durch den Eigentümer bevollmächtigte Person
- Wann kann man Akteneinsicht nehmen? - Nur nach vorheriger Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin während der Öffnungszeiten.
- Wie schnell bekommen Sie die gewünschten Unterlagen? In aller Regel sind wir bemüht, Ihnen die Kopien sofort mitzugeben, ansonsten erfolgt die Aushändigung nach Absprache.
Sollten Sie Akteneinsicht in Hausbauakten wünschen oder Kopien aus diesen benötigen, werden folgende Gebühren erhoben:
Prüfung der Zugriffsberechtigung und Einsichtnahme
in die Altakte am Bildschirm, am Mikrofilm-Sichtgerät oder Akte in Papierform
je angefangene ½ Stunde 24,00 €
für Ausdrucke aus dem PC oder dem Mikrofilm-Sichtgerät
DIN A 4 3,00 €
DIN A 3 5,00 €
für das Fertigen von Kopien am Kopiergerät
DIN A 4 je angefangene Seite 0,70 €
DIN A 3 je angefangene Seite 0,90 €
für Großkopien
DIN A 2 15,00 €
DIN A 1 17,50 €
DIN A 0 20,00 €
Stand: 01/2010
- Personalausweis - Vollmacht des Eigentümers - Grundbuchauszug oder Kaufvertrag - Ein Antragsformular finden Sie unter Anträge/Formulare/Infomaterial