Altlasten, Bodenschutz
Was sind Altlasten ?
In der Vergangenheit hat der sorglose und unsachgemäße Umgang mit Abfällen und umweltgefährdenden Stoffen jeglicher Art dazu geführt, daß viele Flächen mit Schadstoffen belastet sind. Aus diesem Grunde ist eine Nutzung dieser Flächen als Wohn-, Freizeit- oder Gewerbeflächen nicht oder nur eingeschränkt möglich, da die Stoffe für die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft) eine Gefährdung darstellen können.
Bei der Altlastenbearbeitung werden Altablagerungen und Altstandorte unterschieden:
- Altablagerungen sind stillgelegte Anlagen zum Lagern von Abfällen oder unzulässige Abfallablagerungen (Wilde Müllkippen) oder sonstige stillgelegte Halden und Verfüllungen.
- Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Gewerbe- und Industriebetriebe oder stillgelegte Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen (Öle, Benzine, Reinigungsmittel, Chemikalien) umgegangen wurde.
- Künftige Bauherren möchten vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrages wissen, ob die zu erwerbende Fläche im Altlastenkataster geführt wird.
- Im Rahmen einer Neuplanung, Nutzungsänderung oder auch eines Abrisses von gewerblich genutzten Gebäudeteilen kann aufgrund früherer Nutzungen rechtzeitig geklärt werden, ob ein Altlastenverdacht besteht und welcher Untersuchungsumfang ggf. notwendig ist. Zeitliche Verzögerungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens können so vermieden werden.
- Sollten Ihnen verbindliche Informationen über schädliche Bodenveränderungen oder Abfallablagerungen aus früherer Zeit vorliegen, so besteht nach Landesbodenschutzgesetz die Verpflichtung, diese Information an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
Originär zuständig für die Altlastenangelegenheiten ist die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm. Nähere Informationen sind bei der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde erhältlich.
Weil jeder Fall individuell zu beurteilen ist, sind auch die benötigten Unterlagen auf den Einzelfall bezogen unterschiedlich.
- Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) - Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) - Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) - Umweltinformationsgesetz (UIG)