Anmeldung

Sie ziehen nach Sprockhövel? Herzlich Willkommen!

  • Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, wer aus einer anderen Gemeinde kommend in eine Wohnung einzieht. Bitte achten Sie auf die Frist, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und ggf. mit der Einleitung eines Verwarn- oder Bußgeldverfahrens rechnen müssen.
  • Bei Angehörigen einer Familie genügt es, wenn ein Meldepflichtiger das Anmeldeformular unterschreibt. Kinder ab dem 18. Lebensjahr müssen sich persönlich anmelden, auch wenn sie noch zum Haushalt der Eltern gehören.
  • Falls Sie nicht persönlich kommen können, ist es auch möglich, eine andere Person hiermit zu beauftragen. Bitte geben Sie dieser Person eine qualifizierte Vollmacht und alle erforderlichen Unterlagen (u.a. das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular, Ihren Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass und die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung) mit.
  • Persönliche Daten können unter bestimmten Voraussetzungen gesperrt werden. So können Sie z. B. der Weitergabe Ihrer Daten an anfragende politische Parteien, Wählergruppen, Religionsgesellschaften sowie der Presse oder Rundfunk im Rahmen der Alters- sowie Ehejubiläen widersprechen. Auskünfte an den Adresshandel sowie zum Zwecke der Werbung bedürfen Ihre Einwilligung.

  • Bei einer Anmeldung ist zwingend die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

  • Diese Leistung ist für Sie kostenfrei. Bei der Anmeldung erhalten Sie gebührenfrei eine Bescheinigung über die Anmeldung.
  • Die Änderung des KFZ-Scheines ist gebührenpflichtig und kostet pro Änderung 12,70 EUR.
  • Personalausweis und ggf. Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen
  • Falls ein Kinderausweis nicht vorhanden ist, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes mit.
  • ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
  • Bei einem Umzug muss die Anschrift im KFZ-Schein geändert werden. Diese Änderung ist auch im Bürgerbüro möglich, wenn man innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises umgezogen ist. Ist dies nicht der Fall, ist das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm zuständig. Siehe auch www.en-kreis.de

Bundesmeldegesetz (BMG)

Kontakt

Frau Bormann

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Frau Adam

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Herr Holländer

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Frau Holtze-Diefenbruch

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Frau Krempel

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Frau A. Rottmann

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