Auskunftssperre

  • Auskunftssperre bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit
  • Antragstellung: Der Antrag kann formlos (schriftlich) oder persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Aus Gründen der Sensibilität, die sich mit der Begründung für die Anträge bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit usw. verbindet, wird dem Antragsteller empfohlen, den Antrag persönlich im Bürgerbüro zu stellen.

Der Antrag auf eine Auskunftssperre wegen Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit o.ä. ist, wenn möglich, durch entsprechende Nachweise (z.B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) zu unterstützen.

Meldegesetz NW

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