Ausnahmegenehmigungen StVO

Es handelt sich hierbei um die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen aller Art von den Vorschriften der StVO, beispielsweise:

  • Befreiungen von einzelnen Haltverboten 
  • Sonntagsfahrerlaubnisse für LKW 
  • Schwertransportgenehmigungen

Unsere Mitarbeiter/innen des Sachgebietes Sicherheit & Ordnung stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Kontakt

Frau Menke

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