Ausschuss für Jugendhilfe und Schule

1. Schulwesen, und zwar:

  • der Mitwirkung bei Schulleiterstellenbesetzungen gem. § 61 Schulgesetz NRW
  • Maßnahmen nach dem Schulgesetz NRW
  • Schulentwicklungsplanung
  • Aufstellung von Raumprogrammen für Schulgebäude
  • Benennung der städtischen Schulen

2.  Jugendhilfe, und zwar:

  • der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe
  • Entscheidungen über die Jugendhilfeplanung einschl. der Prioritäten zu ihrer Umsetzung
  • die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe
  • die Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder
  • u.a.