Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung

1. Stellungnahmen zu Planungen anderer Planungsträger, soweit Belange der Stadt betroffen sind, insbesondere Gebietsentwicklungspläne und Landschaftspläne

2. Stadtentwicklung durch Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen und Satzungen nach dem Baugesetzbuch

3. Denkmalschutz und Denkmalpflege

4. Zustimmung zu Bauvorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile, soweit sie von grundsätzlicher städtebaulicher Bedeutung sind und zu Vorhaben im Außenbereich

5. Objektplanungen im Bereich des Tiefbaues, Straßenreinigung, Winterdienst, einschließlich Fahrzeugbeschaffung.

Kontakt

Frau Görner

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