Bauberatung

  • Die Mitarbeiter der Sachgebiete Planen und Umwelt sowie Bauen und Wohnen beraten die Bauherren und Architekten, wie sie ihre Vorhaben innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen realisieren können. Bitte rufen Sie zunächst immer das Baubürgerbüro, Tel.: 02339/917-394, an.
  • Zu allen Baurechtsfragen bauordnungsrechtlicher Art wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sachgebietes Bauen und Wohnen und in allen Baurechtsfragen bauplanungs-rechtlicher Art an die Mitarbeiter des Sachgebietes Planen und Umwelt.
  • Es ist ratsam, mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in telefonisch einen Beratungstermin abzustimmen, da teilweise auch während der Sprechzeiten Außendiensttätigkeiten wahrgenommen werden.

Die allgemeine Bauberatung ist gebührenfrei. Erst durch das Einreichen eines Bauantrages entstehen Gebühren (siehe Aufgabe Baugenehmigung / Freistellung/ Vorbescheid). 

Um eine möglichst umfangreiche und korrekte Beratung zu gewährleisten, sollten Sie eigene Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen, etc) mitbringen. Sollten Sie keine eigenen Unterlagen besitzen, diese aber für die Bauberatung notwendig sein, bitte ich Sie rechtzeitig vor dem Beratungsgespräch unter Tel.: 02339/917-210 nachzufragen, ob für das betroffene Grundstück Hausbauakten im Archiv vorhanden sind. Gegebenenfalls können Kopien aus dieser Hausbauakte gefertigt werden.

-Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. l. S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2008 (BGBl. I. S. 2986)
-Verordnung über bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I. S. 466)
-Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW), in der Fassung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256/SGV. NRW. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2008 (GV NRW S. 644)

Kontakt

Frau Görner

Details

Herr Mallée

Details