- Die Mitarbeiter der Sachgebiete Planen und Umwelt sowie Bauen und Wohnen beraten die Bauherren und Architekten, wie sie ihre Vorhaben innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen realisieren können. Bitte rufen Sie zunächst immer das Baubürgerbüro, Tel.: 02339/917-394, an.
- Zu allen Baurechtsfragen bauordnungsrechtlicher Art wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sachgebietes Bauen und Wohnen und in allen Baurechtsfragen bauplanungs-rechtlicher Art an die Mitarbeiter des Sachgebietes Planen und Umwelt.
- Es ist ratsam, mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in telefonisch einen Beratungstermin abzustimmen, da teilweise auch während der Sprechzeiten Außendiensttätigkeiten wahrgenommen werden.
-Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. l. S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2008 (BGBl. I. S. 2986)
-Verordnung über bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I. S. 466)
-Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW), in der Fassung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256/SGV. NRW. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2008 (GV NRW S. 644)
Um eine möglichst umfangreiche und korrekte Beratung zu gewährleisten, sollten Sie eigene Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen, etc) mitbringen. Sollten Sie keine eigenen Unterlagen besitzen, diese aber für die Bauberatung notwendig sein, bitte ich Sie rechtzeitig vor dem Beratungsgespräch unter Tel.: 02339/917-210 nachzufragen, ob für das betroffene Grundstück Hausbauakten im Archiv vorhanden sind. Gegebenenfalls können Kopien aus dieser Hausbauakte gefertigt werden.
Die allgemeine Bauberatung ist gebührenfrei. Erst durch das Einreichen eines Bauantrages entstehen Gebühren (siehe Aufgabe Baugenehmigung / Freistellung/ Vorbescheid).
Bauberatung
- Die Mitarbeiter der Sachgebiete Planen und Umwelt sowie Bauen und Wohnen beraten die Bauherren und Architekten, wie sie ihre Vorhaben innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen realisieren können. Bitte rufen Sie zunächst immer das Baubürgerbüro, Tel.: 02339/917-394, an.
- Zu allen Baurechtsfragen bauordnungsrechtlicher Art wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sachgebietes Bauen und Wohnen und in allen Baurechtsfragen bauplanungs-rechtlicher Art an die Mitarbeiter des Sachgebietes Planen und Umwelt.
- Es ist ratsam, mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in telefonisch einen Beratungstermin abzustimmen, da teilweise auch während der Sprechzeiten Außendiensttätigkeiten wahrgenommen werden.
Die allgemeine Bauberatung ist gebührenfrei. Erst durch das Einreichen eines Bauantrages entstehen Gebühren (siehe Aufgabe Baugenehmigung / Freistellung/ Vorbescheid).
Um eine möglichst umfangreiche und korrekte Beratung zu gewährleisten, sollten Sie eigene Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen, etc) mitbringen. Sollten Sie keine eigenen Unterlagen besitzen, diese aber für die Bauberatung notwendig sein, bitte ich Sie rechtzeitig vor dem Beratungsgespräch unter Tel.: 02339/917-210 nachzufragen, ob für das betroffene Grundstück Hausbauakten im Archiv vorhanden sind. Gegebenenfalls können Kopien aus dieser Hausbauakte gefertigt werden.
-Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. l. S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2008 (BGBl. I. S. 2986)
-Verordnung über bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I. S. 466)
-Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW), in der Fassung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256/SGV. NRW. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2008 (GV NRW S. 644)
- Denkmal (Hinweise zur Veräußerungs- und Veränderungsanzeige)
- Vorzeitige Nutzung einer baulichen Anlage (Antrag)
- Baulastenauskunft (Antrag)
- Bergbausachverständige
- Baugenehmigung - Wichtige Hinweise
- Bauantrag / Allgemeine Hinweise
- Bauantrag - Antrag auf Vorbescheid - Werbeanlagen
- Freistellungsverfahren (Formular)
- Bauantrag - Antrag auf Vorbescheid - große Sonderbauten
- Merkblatt Errichtung von Garten-, Geräte- und Gewächshäusern etc.
- Merkblatt zur Berücksichtigung der Belange von besonderen Personengruppen
- Abweichung, Ausnahme und Befreiung (Antrag)
- Akteneinsicht in die Hausbauakten (Antrag)
- Bauvoranfragen Merkblatt
- Garagen-Hütten-Carports - Merkblatt
- Merkblatt Werbeanlagen
- Merkblatt Garagen-Carports (überdachte Stellpätze)
- Antrag auf Abbruchgenehmigung
- Bauantrag - Antrag auf Vorbescheid - einfachtes Verfahren
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (zum Bauantrag)
- Baubeschreibung ( zum Bauantrag )
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben (zum Bauantrag)
- Statistischer Erhebungsbogen für die Baugenehmigung