Sachgebiet III.1.2 Bauen und Wohnen
- Anschrift
- 001Rathausplatz 445549Sprockhövel
Weinbrenner
Montag bis Freitag Standard
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00
Freitag
8:00 - 12:00
Freitext
zusätzlich nach Vereinbarung
- weinbrenner@sprockhoevel.de
Schubert
Montag bis Freitag Standard
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00
Freitag
8:00 - 12:00
Freitext
zusätzlich nach Vereinbarung
2.03
- schubert@sprockhoevel.de
Baulastenverzeichnis
- Die Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber den Bauaufsichtsbehörden zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt. Die Baulast ist kein öffentlich-rechtlicher Vertrag eines Grundstückseigentümers mit der Bauaufsichtsbehörde, sondern entsteht durch einseitige öffentlich-rechtliche Erklärung, die gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben werden muß. Im Institut der Baulast liegt eine Möglichkeit, eine Baugenehmigung für ein Vorhaben zu erteilen, das sonst unzulässig wäre. Mit der Baulast lassen sich tatsächliche Voraussetzungen schaffen, die die Genehmigung eines Vorhabens herbeiführen.
- Das Baulastenverzeichnis wird bei der Baugenehmigungsbehörde geführt. Durch Baulast können beispielsweise notwendige Abstandflächen, die erforderliche Zuwegung auf einem Grundstück öffentlich-rechtlich gesichert werden. Ein Sonderfall ist die sogenannte Vereinigungsbaulast.
- Die Löschung ist zu verfügen, wenn öffentlich-rechtliche Gründe für das Bestehen der Baulast nicht mehr fortbestehen.
- Die Einsicht in das Baulastenverzeichnis haben neben den jeweiligen Grundstückseigentümern nur diejenigen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig (ab 10,00 EUR bis 150,00 EUR je Baulastenblatt).