Bezirksschornsteinfegermeister (BSM)
Schornsteinfeger
Für jeden Kehrbezirk wird von der Bezirksregierung Arnsberg ein Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) bestellt, der nach dem Schornsteinfegergesetz der Allgemeinen Aufsicht des Landrates des Ennepe-Ruhr-Kreises untersteht. Kehr- und Überprüfungsarbeiten dürfen nur vom Bezirksschornsteinfegermeister oder deren Mitarbeiter-/innen ausgeführt werden.
- Schornsteinfegergesetz
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Kehr- und Überprüfungsordnung NRW
Sachgebiet IV.1.2 Bauen und Wohnen05962
Bezirksschornsteinfegermeister (BSM)
Für jeden Kehrbezirk wird von der Bezirksregierung Arnsberg ein Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) bestellt, der nach dem Schornsteinfegergesetz der Allgemeinen Aufsicht des Landrates des Ennepe-Ruhr-Kreises untersteht. Kehr- und Überprüfungsarbeiten dürfen nur vom Bezirksschornsteinfegermeister oder deren Mitarbeiter-/innen ausgeführt werden.
- Schornsteinfegergesetz
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Kehr- und Überprüfungsordnung NRW
Schornsteinfeger