Bezirksschornsteinfegermeister (BSM)

Für jeden Kehrbezirk wird von der Bezirksregierung Arnsberg ein Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) bestellt, der nach dem Schornsteinfegergesetz der Allgemeinen Aufsicht des Landrates des Ennepe-Ruhr-Kreises untersteht. Kehr- und Überprüfungsarbeiten dürfen nur vom Bezirksschornsteinfegermeister oder deren Mitarbeiter-/innen ausgeführt werden.

Schornsteinfegerkehrbezirke.

  • Schornsteinfegergesetz
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Kehr- und Überprüfungsordnung NRW

Kontakt

Frau Fries

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Frau Eray

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