Sachgebiet III.1.2 Bauen und Wohnen
- Anschrift
- 001Rathausplatz 445549Sprockhövel
Fries
Dienstag Donnerstag Freitag Montag
Montag
08:00 - 12:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Donnerstag
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- fries@sprockhoevel.de
Eray
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
08:00 - 12:00
- eray@sprockhoevel.de
Bezirksschornsteinfegermeister (BSM)
Für jeden Kehrbezirk wird von der Bezirksregierung Arnsberg ein Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) bestellt, der nach dem Schornsteinfegergesetz der Allgemeinen Aufsicht des Landrates des Ennepe-Ruhr-Kreises untersteht. Kehr- und Überprüfungsarbeiten dürfen nur vom Bezirksschornsteinfegermeister oder deren Mitarbeiter-/innen ausgeführt werden.
- Schornsteinfegergesetz
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Kehr- und Überprüfungsordnung NRW
Schornsteinfeger