Eheschließung anmelden

  • Sie wollen sich "TRAUEN"?
  • Bevor Sie mit Ihren Hochzeitsvorbereitungen beginnen, melden Sie bitte Ihre Eheschließung verbindlich beim Standesamt an.
  • Haben Sie Ihren Wohnsitz in Sprockhövel, dann melden Sie Ihre Eheschließung frühestens 6 Monate vor Ihrer geplanten Hochzeit bei unserem Standesamt an.
  • Bei der Anmeldung sollen möglichst beide Eheschließenden persönlich anwesend sein. Ist einer der Eheschließenden verhindert, so muss er dem/der anderen eine Vollmacht für die Anmeldung mitgeben. Für die Vollmacht gibt es einen Vordruck, den Sie telefonisch beim Standesamt anfordern, persönlich abholen oder weiter unten herunterladen können.
  • Bei der Anmeldung der Eheschließung geben Sie an, welche Namen Sie in der Ehe führen wollen. Näheres zur möglichen Namensbestimmung finden Sie unter dem Stichwort "Namensführung".
  • Die Eheschließungen erfolgen in einem feierlichen Rahmen zum vereinbarten Termin im Trauzimmer des Rathauses im Ortsteil Haßlinghausen oder in der Heimatstube im Ortsteil Niedersprockhövel. Das Brautpaar kann zur Eheschließung bis zu zwei Trauzeugen mitbringen (keine Pflicht !). Die Trauzeugen werden vom Brautpaar vor der Eheschließung benannt. Sie müssen sich ausweisen können. Sie dürfen mit dem Brautpaar verwandt sein. Falls gewünscht, kann nach dem Jawort ein Ringwechsel erfolgen.
    Mögliche Trauungstermine im Trauzimmer: Mo - Fr 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr, montags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Zudem jeden 3. Freitag im Monat um 14:00 Uhr oder 14:45 Uhr.
    Mögliche Trauungstermine in der Heimatstube: Jeden 1. Freitag im Monat um 14:00 Uhr.

  • 40 EUR Prüfung der Ehefähigkeit bei Deutschen
  • 66 EUR Prüfung der Ehefähigkeit bei Auslandsbeteiligung
  • 10 EUR Heiratsurkunde
  •  5  EUR jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde
  • 27 EUR bis 40 EUR Stammbuchpreise (z.Zt.)
  • 66 EUR Eheschließung am Freitag Nachmittag im Rathaus 
  • 141 EUR Eheschließung am Freitag Nachmittag in der Heimatstube

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, hängt vom Einzelfall (insbesondere von der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand) ab. Sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige und ist es für Sie beide die erste Ehe, dann sind im Regelfall folgende Unterlagen ausreichend:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister. Diese Urkunde fordern Sie bitte beim Standesamt Ihres Geburtsortes an.
  • Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes, nicht älter als 7 Tage (falls Nebenwohnsitz, auch von dort) 
  • bei gemeinsamen Kindern Geburtsurkunden, in denen der Vater mit eingetragen ist

In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder fernmündlich beim Standesamt am Wohnort erkundigen:

  • wenn eine/r oder beide Eheschließenden bereits verheiratet waren
  • wenn eine/r der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  • wenn eine/r der Eheschließenden nicht im Bundesgebiet geboren ist
  • wenn eine/r der Eheschließenden adoptiert ist
  • wenn die Eltern ein Familienbuch auf Antrag haben anlegen lassen

Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung

Kontakt

Frau Martens

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Frau Wichmann

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