Entwässerung

Für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage hat der Rat der Stadt Sprockhövel am 17.12.2001 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 14.12.2007 eine Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel beschlossen. Die Bestimmungen dieser Satzung sind zu beachten.

Es wird insbesondere auf die Verpflichtung des Anschlussnehmers hingewiesen, das angeschlossene Grundstück gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern (§ 13 Abs. 3 der Satzung).

Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Sprockhövel

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