Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft (§ 30 KJHG) ist eine Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen, die starke Probleme im Familienleben, Schule, Kindergarten etc. haben. Sie sollen in intensiver Arbeit (ca. 2 Std. wöchentl.) lernen, Entwicklungsprobleme zu bewältigen.

Weitere Fragen dazu beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Sachgebiet Jugend, Familie und Schule.

 

Kontakt

Herr Kozay

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Frau De Col

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Frau Kuschel

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