Fliegende Bauten
Termine für Fliegende Bauten sind frühzeitig abzustimmen.
Bei der Abnahme muss das Prüfbuch vorliegen und die tragende Konstruktion noch einsehbar sein.
Die Abnahme ist gebührenpflichtig.
Sachgebiet IV.1.2 Bauen und Wohnen05962
Fliegende Bauten
Termine für Fliegende Bauten sind frühzeitig abzustimmen.
Bei der Abnahme muss das Prüfbuch vorliegen und die tragende Konstruktion noch einsehbar sein.
Die Abnahme ist gebührenpflichtig.