Führungszeugnis
- Ein Führungszeugnis können Sie - allerdings ausschließlich persönlich - in unseren Bürgerbüros beantragen.
- Das Bundeszentralregister ist ein in Bonn geführtes zentrales Strafregister, eingerichtet nach dem Bundeszentralregistergesetz vom 01.01.1972, heute gültig in der Fassung vom 28.01.1985.
- Im Bundeszentralregister werden alle in der Bundesrepublik Deutschland rechtskräftigen Haupt- und Nebenstrafen, Sicherungsmaßregeln und Schuldfeststellungen in Straf- und Jugendgerichtsverfahren (Strafregister) sowie alle Entmündigungen und die nach Landesrecht nicht nur einstweilig angeordneten Unterbringungen wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Rauschgift- oder Alkoholsucht eingetragen, außerdem u.a. durch Verwaltungsbehörden ausgesprochene bzw. angeordnete Ausweisungen und Abschiebungen von Ausländern, Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, Passversagungen u.a. Gerichtliche und behördliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen werden im Erziehungsregister vermerkt.
- Neu ab 01.09.14: Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden. Informationen hierzu
Link zum Online-Portal Bundesamt für Justiz
Bundeszentralregistergesetz
- Personalausweis oder Reisepass - Gegebenenfalls die Anschrift der Vorlagebehörde
- Für ein erweitertes Führungszeugnis muss das Schreiben von der Stelle, an der es vorgelegt werden soll,
vorgelegt werden.
13 EUR
Führungszeugnis
- Ein Führungszeugnis können Sie - allerdings ausschließlich persönlich - in unseren Bürgerbüros beantragen.
- Das Bundeszentralregister ist ein in Bonn geführtes zentrales Strafregister, eingerichtet nach dem Bundeszentralregistergesetz vom 01.01.1972, heute gültig in der Fassung vom 28.01.1985.
- Im Bundeszentralregister werden alle in der Bundesrepublik Deutschland rechtskräftigen Haupt- und Nebenstrafen, Sicherungsmaßregeln und Schuldfeststellungen in Straf- und Jugendgerichtsverfahren (Strafregister) sowie alle Entmündigungen und die nach Landesrecht nicht nur einstweilig angeordneten Unterbringungen wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Rauschgift- oder Alkoholsucht eingetragen, außerdem u.a. durch Verwaltungsbehörden ausgesprochene bzw. angeordnete Ausweisungen und Abschiebungen von Ausländern, Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, Passversagungen u.a. Gerichtliche und behördliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen werden im Erziehungsregister vermerkt.
- Neu ab 01.09.14: Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden. Informationen hierzu
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13 EUR
- Personalausweis oder Reisepass - Gegebenenfalls die Anschrift der Vorlagebehörde
- Für ein erweitertes Führungszeugnis muss das Schreiben von der Stelle, an der es vorgelegt werden soll,
vorgelegt werden.
Bundeszentralregistergesetz
Katrin Adam
Katrin.Adam@sprockhoevel.de 02339/917-415 (Bürgerbüro Niedersprockhövel) Sachgebiet I.2.1 Bürgerbüro Adresse | Öffnungszeiten | DetailsSibylle Blume
Sibylle.Blume@sprockhoevel.de 02339/917-415 (Bürgerbüro Niedersprockhövel) Sachgebiet I.2.1 Bürgerbüro Adresse | DetailsFinn Holländer
Finn.Hollaender@sprockhoevel.de 02339/ 917-213 (Bürgerbüro Haßlinghausen) Sachgebiet I.2.1 Bürgerbüro Adresse | Öffnungszeiten | DetailsKarin Holtze-Diefenbruch
Karin.Holtze-Diefenbruch@sprockhoevel.de 02339/917-414 (Bürgerbüro Niedersprockhövel) Sachgebiet I.2.1 Bürgerbüro Adresse | Öffnungszeiten | DetailsJulia Krempel
Julia.Krempel@sprockhoevel.de 02339/917-215 (Bürgerbüro Haßlinghausen) Sachgebiet I.2.1 Bürgerbüro Adresse | Öffnungszeiten | DetailsAnke Rottmann
Anke.Rottmann@sprockhoevel.de 02339/917-214 (Bürgerbüro Haßlinghausen) Sachgebiet I.2.1 Bürgerbüro Adresse | Öffnungszeiten | DetailsAdresse |