Fundsachen
Fundsachen müssen im Regelfall zum Fundbüro bzw. Bürgerbüro gebracht werden (Ausnahme: Tiere oder besonders große Gegenstände).
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Danach gehen die Fundsachen in das Eigentum des Finders über, wenn dieser es wünscht.
Runderlass des Innenministeriums NRW über die Behandlung von Fundsachen
Fundsachen
Fundsachen müssen im Regelfall zum Fundbüro bzw. Bürgerbüro gebracht werden (Ausnahme: Tiere oder besonders große Gegenstände).
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Danach gehen die Fundsachen in das Eigentum des Finders über, wenn dieser es wünscht.
Runderlass des Innenministeriums NRW über die Behandlung von Fundsachen
Katrin Adam
Katrin.Adam@sprockhoevel.de 02339/917-415 (Bürgerbüro Niedersprockhövel) Sachgebiet I.2.1 Bürgerbüro Adresse | Öffnungszeiten | DetailsSibylle Blume
Sibylle.Blume@sprockhoevel.de 02339/917-415 (Bürgerbüro Niedersprockhövel) Sachgebiet I.2.1 Bürgerbüro Adresse | DetailsFinn Holländer
Finn.Hollaender@sprockhoevel.de 02339/ 917-213 (Bürgerbüro Haßlinghausen) Sachgebiet I.2.1 Bürgerbüro Adresse | Öffnungszeiten | DetailsJulia Krempel
Julia.Krempel@sprockhoevel.de 02339/917-215 (Bürgerbüro Haßlinghausen) Sachgebiet I.2.1 Bürgerbüro Adresse | Öffnungszeiten | DetailsKarin Holtze-Diefenbruch
Karin.Holtze-Diefenbruch@sprockhoevel.de 02339/917-414 (Bürgerbüro Niedersprockhövel) Sachgebiet I.2.1 Bürgerbüro Adresse | Öffnungszeiten | DetailsAnke Rottmann
Anke.Rottmann@sprockhoevel.de 02339/917-214 (Bürgerbüro Haßlinghausen) Sachgebiet I.2.1 Bürgerbüro Adresse | Öffnungszeiten | DetailsAdresse |