Gewerbesteuer

  • Die Stadt Sprockhövel ist ein attraktiver Standort mit vielen Vorteilen für Ihren Gewerbebetrieb.
  • Jeder stehende, in Sprockhövel betriebene und nicht ausdrücklich nach dem Gewerbesteuergesetz befreite Gewerbebetrieb (gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes) unterliegt der Gewerbesteuer.
  • Vom zuständigen Finanzamt wird der Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt. Für Steuervorauszahlungen wird der voraussichtliche Gewerbeertrag zugrunde gelegt.
  • Der Messbetrag wird der Stadt mitgeteilt. Diese wendet hierauf ihren örtlichen Hebesatz an und berechnet so die zu zahlende Gewerbesteuer. Der örtliche Hebesatz wird in der Haushaltssatzung oder einer Hebesatzsatzung festgelegt.
  • Bitte beachten Sie: Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes können Sie nur dort Einspruch erheben !

Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge erfolgt grundsätzlich durch die Finanzämter anhand Ihrer Erklärungen.

- Gewerbesteuergesetz - Abgabenordnung - Kommunalabgabengesetz - 

Kontakt

Herr Zenker

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Frau Piorreck

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