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Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
Mit der sogenannten "Hartz IV-Reform" werden zum 01.01.2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Menschen zu einer einheitlichen Sozialleistung zusammengeführt. Diese neue Sozialleistung bezeichnet man als "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Die Grundsicherung unterteilt sich wiederum in das Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld. Die gesetzlichen Neuregelungen beinhalten darüber hinaus umfangreiche Hilfen zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Das Arbeitslosengeld II ist (anders als das Arbeitslosengeld I) keine Versicherungsleistung, sondern eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung. Die Höhe der Leistungen orientiert sich deshalb am Bedarf der Empfänger/innen und nicht am letzten Nettolohn. Empfänger/innen von Arbeitslosenhilfe erhalten die Antragsformulare von der zuständigen Regionalstelle der Jobagentur EN (Bezeichnung ab 2011 = Jobcenter EN). Empfänger/innen von Sozialleistungen werden gebeten, bei der zuständigen Regionalstelle einen entsprechenden Antrag zu stellen. Allgemeine Fragen zum neuen Arbeitslosengeld II sowie zum Sozialgeld beantwortet die bundesweite Hotline 0180 / 1012012.
Nachweise über das Einkommen und Vermögen aller Haushaltsangehörigen, Mietvertrag sowie ggf. weitere Unterlagen
Sozialgesetzbuch, 2. Buch (SGB II)