- Anschrift
- 001Rathausplatz 445549Sprockhövel
Piorreck
Montag bis Freitag Standard
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00
Freitag
8:00 - 12:00
Freitext
zusätzlich nach Vereinbarung
- piorreck@sprockhoevel.de
- Anschrift
- 001Rathausplatz 445549Sprockhövel
Zenker
Montag bis Freitag Standard
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00
Freitag
8:00 - 12:00
Freitext
zusätzlich nach Vereinbarung
- zenker@sprockhoevel.de
Grundsteuer
Steuergegenstand für die Grundsteuer ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes. Hierbei wird unterschieden in
- Grundsteuer A: für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und
- Grundsteuer B: für bebaute und unbebaute Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes
Die Festlegung erfolgt durch das zuständige Finanzamt, das für jedes Grundstück einen sogenannten Steuermessbetrag festsetzt. Dieser wird mit dem örtlichen Hebesatz der Gemeinde, der in der Haushaltssatzung oder einer Hebesatzsatzung festgelegt ist, multipliziert und ergibt so die zu zahlende Grundsteuer.
Bitte beachten Sie: Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes können Sie nur dort Einspruch erheben !
Die Festsetzung der maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuermessbescheid) erfolgt grundsätzlich durch das Finanzamt.
- Grundsteuergesetz - Abgabenordnung - Kommunalabgabengesetz -