Grundstücksangelegenheiten / Teilung

  • Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll (§ 19 BauGB).
  • Teilungsgenehmigungen gem. § 8 Landesbauordnung NRW: Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
  • Einer Genehmigung bedarf es nicht, wenn der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter beteiligt ist.
  • Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, so ist ein Zeugnis erforderlich.

individuell je nach Lage und Größe des jeweiligen Grundstücks (Verkehrswert)

Landesbauordnung NRW

Kontakt

Frau Weinbrenner

Details

Frau Schubert

Details