Sachgebiet III.1.1 Planen und Umwelt
- Anschrift
- 001Rathausplatz 445549Sprockhövel
Große
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
08:00 - 12:00
- grosse@sprockhoevel.de
Hausnummernvergabe
- Innerhalb des Gemeindegebietes obliegt es der Kommunalbehörde, Wohn-, Gewerbe- und öffentliche Gebäude mit Straße und Hausnummer eindeutig zu kennzeichnen. Der Straßenname wird durch den zuständigen Fachausschuss vergeben. Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte hat daraufhin sein Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße gut sichtbar angebracht sein.
- Hinweis: Bei Umnumerierung darf die alte Hausnummer während einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Sie ist mit einem roten Farbstrich so durchzustreichen, daß sie lesbar bleibt.
§ 126 Baugesetzbuch (BauGB)