Hausnummernvergabe

  • Innerhalb des Gemeindegebietes obliegt es der Kommunalbehörde, Wohn-, Gewerbe- und öffentliche Gebäude mit Straße und Hausnummer eindeutig zu kennzeichnen. Der Straßenname wird durch den zuständigen Fachausschuss vergeben. Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte hat daraufhin sein Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße gut sichtbar angebracht sein.
  • Hinweis: Bei Umnumerierung darf die alte Hausnummer während einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Sie ist mit einem roten Farbstrich so durchzustreichen, daß sie lesbar bleibt.

Kontakt

Herr Große

Details