Hundehaltung

Informationen zum Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

  • Am 01.01.2003 trat das Landeshundegesetz (LHundG NRW) in Kraft.
  • Das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung hat ein vierseitiges Merkblatt entwickelt, in welchem die Rechtslage übersichtlich dargestellt wird.
    Das Merkblatt können Sie sich weiter unten herunterladen.
  • Es werden vier Kategorien von Hunden unterschieden:
    1. Gefährliche Hunde
    2. Bestimmte Rassen
    3. Große Hunde (mind. 20 kg Gewicht oder Widerristhöhe mind. 40 cm)
    4. Kleine Hunde

 Welche Gebühren sind zu entrichten?

  •  Gemäß Tarifstelle 18a.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) ist für die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) eine Gebühr in Höhe von 25,--€ zu entrichten.

  • Für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes gem. § 3 bzw. § 10 LHundG wird eine Gebühr von mind. 70,--€ erhoben.

Weitere Hinweise können auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW in Düsseldorf nachgelesen werden.

Sie können die Antragsformulare direkt online ausfüllen und versenden.
Die Formulare in Papierform erhalten Sie weiterhin im Bürgerservicebüro und im Fachbereich Sicherheit und Ordnung.

Kontakt

Frau Klein

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