Sachgebiet III.2.1 Tiefbau
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Bürger
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Kanalhausanschlüsse
- Fehlende Grundstücksanschlussleitungen werden auf Antrag bei der Stadt Sprockhövel durch den Grundstückseigentümer auf dessen Kosten erstellt. Dieser ist auch für die Wartung und Unterhaltung der Anschlussleitung verantwortlich.
- Grundstücke müssen unterirdisch mit einer eigenen Anschlussleitung an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden. Die Herstellung von Grundstücksanschlussleitungen vom öffentlichen Sammler bis zur Grenze des anzuschließenden Grundstücks wird von einem durch den Anschlussnehmer beauftragten Fachunternehmer auf Kosten des Anschlussnehmers ausgeführt. In Neubaugebieten wird dies grundsätzlich schon bei der Verlegung der Hauptkanäle mit durchgeführt. Es gibt jedoch Grundstücke, die noch keine Anschlussleitung besitzen. In diesen Fällen muss der Eigentümer des Grundstücks den Anschluss beantragen.
- Hinweis: Da die Grundstücksanschlussleitungen nicht zur öffentlichen Abwasseranlage gehören, ist der Grundstückseigentümer für die Wartung und Unterhaltung dieser Leitung verantwortlich. Verstopfungen oder Schäden, die an der Anschlussleitung auftreten, müssen vom Grundstückseigentümer beseitigt werden !
Um einen nachträglichen Kanalanschluss zu beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Antragsformular
- Entwässerungslageplan Maßstab 1 : 500 mit Eintragung des geplanten Anschlusses
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)