Auszüge erhalten Eigentümer und Personen mit berechtigtem Interesse (Notare, Architekten und Immobilienmakler). Die Beantragung können Sie schriftlich, persönlich bzw. mit Vollmacht und in Ausnahmefällen auch telefonisch vornehmen. Zuständig ist das Vermessungs- und Katasteramt beim Ennepe-Ruhr-Kreis:
Kreishaus
Hauptstr. 92
58332 Schwelm
M.Hoeller@en-kreis.de
02336 932374
G.Fink@en-kreis.de
02336 932375
Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NW)
Analoge Standardausgabe der Flurkarte / Liegenschaftskarte
Deutsche Grundkarte 1 : 5 000 / Amtliche Basiskarte
Größe Preis
bis DIN A3 30,- €
größer DIN A3 60,- €
Kataster - Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Auszüge erhalten Eigentümer und Personen mit berechtigtem Interesse (Notare, Architekten und Immobilienmakler). Die Beantragung können Sie schriftlich, persönlich bzw. mit Vollmacht und in Ausnahmefällen auch telefonisch vornehmen. Zuständig ist das Vermessungs- und Katasteramt beim Ennepe-Ruhr-Kreis:
Kreishaus
Hauptstr. 92
58332 Schwelm
M.Hoeller@en-kreis.de
02336 932374
G.Fink@en-kreis.de
02336 932375
Analoge Standardausgabe der Flurkarte / Liegenschaftskarte
Deutsche Grundkarte 1 : 5 000 / Amtliche Basiskarte
Größe Preis
bis DIN A3 30,- €
größer DIN A3 60,- €
Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NW)