Sachgebiet I.2.1 Servicebüro / Standesamt
- Anschrift
- 001Rathausplatz 445549Sprockhövel
Bormann
Montag bis Freitag Standard
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00
Freitag
8:00 - 12:00
Freitext
zusätzlich nach Vereinbarung
- bormann@sprockhoevel.de
Adam
- adam@sprockhoevel.de
Holländer
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Holtze-Diefenbruch
- holtze-diefenbruch@sprockhoevel.de
Krempel
- krempel@sprockhoevel.de
A.
Rottmann
- a.rottmann@sprockhoevel.de
Kinderreisepass
- Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis.
- Dieser Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. Er ist unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild auszustellen. Der Kinderreisepass berechtigt nicht mehr zur Einreise in die USA. Hier ist ein regulärer Reisepass nötig ! Bitte erkundigen Sie sich vor der Reise, welches Dokument Ihr Kind benötigt.
Antragsteller:
- Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden und ein/e Erziehungsberechtigte/r muss anwesend sein . Falls nur ein Elternteil vorspricht, sind die schriftliche Zustimmung des weiteren Personensorgeberechtigten und dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Gültigkeitsdauer:
- Der Kinderreisepass wird für längstens 1 Jahr ausgestellt, die Verlängerung erfolgt längstens ebenfalls für 1 Jahr. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist.
Nach Ablauf der Gültigkeit iust nur eine Neuausstellung möglich.
Das Kind muss zur Neubeantragung und zur Verlängerung anwesend sein.
Die Gebühr für die Neuausstellung beträgt 13,- EUR. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 6,- EUR.
- falls vorhanden: alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
- die Geburtsurkunde oder das Familienbuch
- 1 aktuelles (nicht älter als ein Jahr) biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
- Ihr Kind muss zur Beantragung mitkommen.
Bearbeitungsfrist: Die Ausstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Tagen.
Passgesetz, Verwaltungsvorschriften zum Passgesetz