Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen dienen der Behandlung von häuslichem Abwasser. Sie kommen dort zum Einsatz, wo eine öffentliche Kanalisation nicht vorhanden ist. Die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in den Untergrund bedarf der Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde.

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Untere Wasserbehörde
Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises
58336 Schwelm

Da jeder Fall individuell entschieden wird, sind die benötigten Unterlagen auf den Einzelfall bezogen.

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
  • DIN-Normen Kleinkläranlagen (DIN 4261)
  • Landesumweltamtes NRW http://www.lua.nrw.de/

Kontakt

Herr Bürger

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Herr Neumann

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