Kraftfahrzeug Abmeldung
- Zuständig ist ausschließlich die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm. Siehe auch www.en-kreis.de
Straßenverkehrsordnung
- Kennzeichen
- Fahrzeugbrief und -schein
- Personalausweis oder Reisepass
Kraftfahrzeug Abmeldung
- Zuständig ist ausschließlich die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm. Siehe auch www.en-kreis.de
- Kennzeichen
- Fahrzeugbrief und -schein
- Personalausweis oder Reisepass
Straßenverkehrsordnung