- Anschrift
- 001Rathausplatz 445549Sprockhövel
Winzen
- winzen@sprockhoevel.de
Dehrenbach
- dehrenbach@sprockhoevel.de
Hahn
Montag bis Freitag Standard
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00
Freitag
8:00 - 12:00
Freitext
zusätzlich nach Vereinbarung
- hahn@sprockhoevel.de
Spathmann
Montag bis Freitag Standard
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00
Freitag
8:00 - 12:00
Freitext
zusätzlich nach Vereinbarung
- l.spathmann@sprockhoevel.de
Stuhldreier
Montag bis Freitag Standard
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00
Freitag
8:00 - 12:00
Freitext
zusätzlich nach Vereinbarung
- stuhldreier@sprockhoevel.de
Tekhaus
Montag bis Freitag Standard
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00
Freitag
8:00 - 12:00
Freitext
zusätzlich nach Vereinbarung
- tekhaus@sprockhoevel.de
- Anschrift
- 001Rathausplatz 445549Sprockhövel
Hölzel
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
08:00 - 12:00
- hoelzel@sprockhoevel.de
Lärm- und Umweltschutzmaßnahmen
- Eine Immission ist die Einwirkung von Luftverunreinigungen (das sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Russ, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe, Geruchsstoffe) bzw. von Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen sowie ähnlichen Erscheinungen (z.B. Krankheitserreger) auf die belebte und/oder die unbelebte Umwelt.
- Solche Umwelteinwirkungen sind erst als schädlich für die Schutzziele Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Atmosphäre oder für Kultur- oder sonstige Sachgüter anzusehen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, Nachteile oder Belästigungen herbeizuführen. Bei störenden Immissionen aus Gewerbebetrieben ergibt sich die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg (bisher des staatlichen Umweltamtes Hagen, wurde Anfang 2007 aufgelöst). Diejenigen, die den öffentlichen Bereich betreffen, können unter Inanspruchnahme des privaten Rechtsweges unter Berücksichtigung der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches abgewendet werden, ansonsten werden sie auch durch die örtliche Ordnungsbehörde geahndet.
- BGB - Landesimmissionsschutzgesetz - Bundesimmissionsschutzgesetz (für Anlagen)