Mietpreisüberwachung

Die Miete im geförderten Wohnungsbau orientiert sich an der Kostenmiete, die vom jeweiligen Vermieter aufzustellen und einzuhalten ist.

Seit 2003 gilt die vereinbarte Miete der Förderzusage mit den vom Gesetzgeber jeweils zugelassenen Mieterhöhungen.

Mieter und Vermieter können sich bei Problemen, die die "Kostenmiete" betreffen, an die Stelle für Wohngeld und Wohnungsvermittlung wenden.