Personalausweis (vorläufig)

  • Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dieser Vorgang dauert in der Regel zwischen 2 - 3 Wochen. Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Ausweis. Gleichzeitig müssen Sie das "normale" Dokument beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
  • Persönliche Vorsprache:
    Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich zum Bürgerbüro kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit uns aufzunehmen.
    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden und ein/e Erziehungsberechtigte/r muss anwesend sein. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Dies ist bei der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr nicht mehr erforderlich.
  • Gültigkeitsdauer:
    Der vorläufige Personalausweis wird für 3 Monate ausgestellt.

Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10,- EUR.

  1. Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist dieser Nachweis auch durch einen Kinderausweis mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
  2. alter abgelaufener Personalausweis: Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises wird der bisherige abgelaufene Personalausweis eingezogen oder auf Wunsch mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Personalausweis mit.
  3. Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles (nicht älter als ein Jahr) biometrietaugliches Passfoto. Bitte beachten Sie die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Siehe hier Informationen der Bundesdruckerei zur Fotomustertafel.
  4. Sie benötigen Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde im Original oder das Familienbuch bzw. beglaubigte Abschriften. Bei Namensänderung ausländischer Geburtsnamen, z.B. Ablegung des Vatersnamens, muss die betreffende standesamtliche Bescheinigung neben der Geburtsurkunde zur Beantragung vorgelegt werden.
  5. Antrag: Einen Antrag brauchen Sie vorab nicht auszufüllen. Er wird von uns in Ihrem Beisein maschinell erstellt.

 

 

 

 

entweder Bundespersonalausweisgesetz in Verbindung mit dem Personalausweisgesetz Nordrhein-Westfalen oder Passgesetz

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