Pflegekinderdienst
Der Pflegekinderdienst vermittelt Kurzzeit- oder Vollzeitpflegestellen. Pflegeeltern sind Partner des Jugendamtes und erhalten für ihr Pflegekind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein monatliches Pflegegeld. Des weiteren ist der Pflegekinderdienst zuständig für:
- Beratung und Auswahl von Pflegeelternbewerbern
- Vermittlung von Bereitschaftspflegestellen
- Vermittlung von Kurzzeitpflegestellen
- Beratung von Pflegeeltern
Sachgebiet II.1.1 Jugend / Familie / Schule05962
Pflegekinderdienst
Der Pflegekinderdienst vermittelt Kurzzeit- oder Vollzeitpflegestellen. Pflegeeltern sind Partner des Jugendamtes und erhalten für ihr Pflegekind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein monatliches Pflegegeld. Des weiteren ist der Pflegekinderdienst zuständig für:
- Beratung und Auswahl von Pflegeelternbewerbern
- Vermittlung von Bereitschaftspflegestellen
- Vermittlung von Kurzzeitpflegestellen
- Beratung von Pflegeeltern