Wer gewerbsmäßig außerhalb eines festen Ladenlokales Waren an- oder verkauft, Leistungen anbietet, oder aber Bestellungen dafür entgegennimmt, oder wer als Schausteller tätig ist, muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Zuständig für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde bzw. bei juristischen Personen die für den Betriebssitz zuständige Gemeinde.
Die Erteilung einer Reisegewerbekarte setzt die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers voraus.
Im Falle der Verarbeitung oder des Verkaufs von Lebensmitteln müssen die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim
Ennepe-Ruhr-Kreis Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt:
Hauptstr.92
58332 Schwelm
Tel. 02336-930
E-Mail: vet.amt@en-kreis.de
§§ 55 ff. Gewerbeordnung (GewO)
- Führungszeugnis (Belegart 0) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde) - Beantragung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bei dem der Antragsteller geführt wird
- Aktuelle Auskunft aus dem Vollstreckungsportal www.vollstreckungsportal.de
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Lichtbild
50 EUR bis 500 EUR
2 - 3 Wochen (abhängig vom Eingang der erforderlichen Unterlagen)
Reisegewerbe
Wer gewerbsmäßig außerhalb eines festen Ladenlokales Waren an- oder verkauft, Leistungen anbietet, oder aber Bestellungen dafür entgegennimmt, oder wer als Schausteller tätig ist, muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Zuständig für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde bzw. bei juristischen Personen die für den Betriebssitz zuständige Gemeinde.
Die Erteilung einer Reisegewerbekarte setzt die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers voraus.
Im Falle der Verarbeitung oder des Verkaufs von Lebensmitteln müssen die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim
Ennepe-Ruhr-Kreis Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt:
Hauptstr.92
58332 Schwelm
Tel. 02336-930
E-Mail: vet.amt@en-kreis.de
50 EUR bis 500 EUR
- Führungszeugnis (Belegart 0) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde) - Beantragung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bei dem der Antragsteller geführt wird
- Aktuelle Auskunft aus dem Vollstreckungsportal www.vollstreckungsportal.de
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Lichtbild
2 - 3 Wochen (abhängig vom Eingang der erforderlichen Unterlagen)
§§ 55 ff. Gewerbeordnung (GewO)