- Anschrift
- 001Rathausplatz 445549Sprockhövel
Bormann
Montag bis Freitag Standard
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00
Freitag
8:00 - 12:00
Freitext
zusätzlich nach Vereinbarung
- bormann@sprockhoevel.de
Adam
- adam@sprockhoevel.de
Holländer
- hollaender@sprockhoevel.de
Holtze-Diefenbruch
- holtze-diefenbruch@sprockhoevel.de
Krempel
- krempel@sprockhoevel.de
A.
Rottmann
- a.rottmann@sprockhoevel.de
Reisepass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden und ein/e Erziehungsberechtigte/r muss anwesend sein. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Bearbeitungsdauer:
- Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit 4 Wochen. Wenn Sie einen Pass früher benötigen, kann Ihnen kurzfristig ein Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden, der innerhalb von 48 - 72 Stunden erhältlich ist.
ePass: (für Antragsteller über 24 Jahre) | 60,00 Euro |
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: | 37,50 Euro |
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: | 82,00 Euro |
ePass mit 48 Seiten für Antragsteller unter 24 Jahren: | 59,50 Euro |
Express-Reisepass für Antragsteller über 24 Jahre: | 92,00 Euro |
Express-Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahren: | 69,50 Euro |
1. Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
2. alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
3. Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles (nicht älter als ein Jahr) biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei).
3a. Sie benötigen Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde im Original oder das Familienbuch bzw. beglaubigte Anschriften. Bei Namensänderung ausländischer Geburtsnamen, z.B. Ablegung des Vatersnamens, muss die betreffende standesamtliche Bescheinigung neben der Geburtsurkunde zur Beantragung vorgelegt werden.
4. Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
5. Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
Passgesetz, Verwaltungsvorschriften zum Passgesetz, Ausführungsanweisungen zum Passgesetz, Fotomustertafel