Die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
Sofern eine Baustelle in den öffentlichen Verkehr eingreift, sind die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Vorrangig ist die Verkehrssicherheit der Baustelle, insbesondere der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer.
Die Sicherung der Baustelle und ggf. notwendige Umleitungen sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) festzulegen.
Straßenverkehrsordnung (StVO) und RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
Verkehrszeichenplan
Die Erteilung einer Sperrgenehmigung ist gebührenpflichtig.
Sperrgenehmigungen
Die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
Sofern eine Baustelle in den öffentlichen Verkehr eingreift, sind die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Vorrangig ist die Verkehrssicherheit der Baustelle, insbesondere der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer.
Die Sicherung der Baustelle und ggf. notwendige Umleitungen sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) festzulegen.
Die Erteilung einer Sperrgenehmigung ist gebührenpflichtig.
Verkehrszeichenplan
Straßenverkehrsordnung (StVO) und RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)