- Anschrift
- 001Rathausplatz 445549Sprockhövel
- Anschrift
- 001Hauptstr. 645549Sprockhövel
Bormann
Montag bis Freitag Standard
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00
Freitag
8:00 - 12:00
Freitext
zusätzlich nach Vereinbarung
- bormann@sprockhoevel.de
Adam
- adam@sprockhoevel.de
Blume
- blume@sprockhoevel.de
Holländer
- hollaender@sprockhoevel.de
Holtze-Diefenbruch
- holtze-diefenbruch@sprockhoevel.de
Krempel
- krempel@sprockhoevel.de
Rottmann
- a.rottmann@sprockhoevel.de
Sprockhövel-Pass
1. Personenkreis: Sprockhöveler Einwohner, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) erhalten.
2. Nachweis: Die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis ist durch einen aktuellen Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld II- Bescheid nachzuweisen.
3. Beantragung: Der Sprockhövel-Pass ist in den Bürgerbüros in Haßlinghausen und in Niedersprockhövel zu beantragen. Der Sprockhövel-Pass hat Gültigkeit für das Kalenderjahr. Er ist von allen betreffenden Erwachsenen zu unterschreiben.
4. Ermäßigungen: Sprockhövel-Pass-Inhaber erhalten Ermäßigungen - der Eintrittspreise für das städt. Freibad gem. der Gebührenordnung für das Freibad der Stadt Sprockhövel - der Eintrittspreise für das "Schwimm-in-Gevelsberg" gem. der gültigen Eintrittspreisliste (nur für Sozialhilfeempfänger!) - der Gebühren für kostenpflichtige Kurse des Jugendzentrums gem. der Honorar- und Entgeltordnung der Stadt Sprockhövel für die Jugendpflege - der Eintrittspreise bei städtischen Kulturveranstaltungen.
Weitere Ermäßigungen: Personen oder Kinder und Jugendlichen von Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) erhalten, werden auf Antrag gegen Vorlage des aktuellen Bescheids von der Zahlung der Musikschulgebühren und der Büchereigebühren befreit.
Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeld II-Bescheid