Übermittlungssperre von Meldedaten

Die Meldebehörde ist bei der Anmeldung einer Person nach den Vorschriften des

Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

Folgenden Adressweitergaben kann widersprochen werden:

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
  4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Der Widerspruch ist mit einem Formular möglich. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann beim Bürgerbüro, Rathausplatz 4 abgegeben oder in den dortigen Briefkasten eingeworfen oder der Stadtverwaltung auf dem Postweg zugeleitet werden.

Diese Leistung ist kostenfrei.

Formular „Übermittlungssperre“

Bundesmeldegesetz (BMG)

Kontakt

Frau Holtze-Diefenbruch

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Frau A. Rottmann

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Frau Krempel

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Frau Bormann

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Herr Holländer

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Frau Adam

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