- Anschrift
- 001Rathausplatz 445549Sprockhövel
Bormann
Montag bis Freitag Standard
Montag
8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
8:00 - 12:00
Mittwoch
8:00 - 12:00
Donnerstag
8:00 - 12:00
Freitag
8:00 - 12:00
Freitext
zusätzlich nach Vereinbarung
- bormann@sprockhoevel.de
Adam
- adam@sprockhoevel.de
Holtze-Diefenbruch
- holtze-diefenbruch@sprockhoevel.de
Krempel
- krempel@sprockhoevel.de
A.
Rottmann
- a.rottmann@sprockhoevel.de
Ummeldung
Sie ziehen innerhalb Sprockhövels um?
Sie sollten sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in Bürgerbüro ummelden. Eine vorzeitige Ummeldung ist in der Regel nicht sinnvoll, da Ausweis- und Fahrzeugpapiere nicht im Vorhinein geändert werden können.
Bitte achten Sie auf die Frist, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und ggf. mit der Einleitung eines Verwarn- oder Bußgeldverfahrens rechnen müssen.
Bei Angehörigen einer Familie genügt es, wenn ein Meldepflichtiger das Ummeldeformular unterschreibt. Kinder ab dem 18. Lebensjahr müssen sich persönlich anmelden, auch wenn sie zum Haushalt der Eltern gehören.
Falls Sie nicht persönlich kommen können, ist es auch möglich, eine andere Person hiermit zu beauftragen. Bitte geben Sie dieser Person eine qualifizierte Vollmacht und alle erforderlichen Unterlagen (u.a. das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular, Ihren Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass und die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung) mit.
Diese Leistung ist für Sie kostenfrei. Bei der Ummeldung erhalten Sie gebührenfrei eine Bescheinigung über die Ummeldung.
Die Änderung des KFZ-Scheins ist gebührenpflichtig und kostet pro Änderung 12,80 EUR.
- Personalausweis und/oder ggf. Reisepass für alle umzumeldenden Personen
- den Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung" ab dem 1. November 2015
- Bei einem Umzug muss die Anschrift im KFZ-Schein geändert werden. Diese Änderung ist auch im Bürgerbüro möglich.
Bundesmeldegesetz (BMG)
Nach dem Ausfüllen des Formulars mit Hilfe des Assistenten muss dieses von der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.