Ein Wohnberechtigungsschein wird zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigt. Die öffentlich geförderten Wohnungen sind in der Regel preiswerter als frei finanzierte Wohnungen und deshalb auch von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig. Außerdem sind die Wohnungsgrößen reglementiert.
WFNG NRW und Wohnraumnutzungsbestimmungen WNB
§ 2 AVerGebO NRW (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 29.1.5
Antragsformular und Einkommenserklärung nach Vordruck für alle Familienmitglieder mit Einkünften
in der Regel 10,00 EUR
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein wird zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigt. Die öffentlich geförderten Wohnungen sind in der Regel preiswerter als frei finanzierte Wohnungen und deshalb auch von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig. Außerdem sind die Wohnungsgrößen reglementiert.
in der Regel 10,00 EUR
Antragsformular und Einkommenserklärung nach Vordruck für alle Familienmitglieder mit Einkünften
WFNG NRW und Wohnraumnutzungsbestimmungen WNB
§ 2 AVerGebO NRW (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 29.1.5