Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein wird zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigt. Die öffentlich geförderten Wohnungen sind in der Regel preiswerter als frei finanzierte Wohnungen und deshalb auch von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig. Außerdem sind die Wohnungsgrößen reglementiert.

in der Regel 10,00 EUR

Antragsformular und Einkommenserklärung nach Vordruck für alle Familienmitglieder mit Einkünften

WFNG NRW und Wohnraumnutzungsbestimmungen WNB

 

§ 2 AVerGebO NRW (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 29.1.5

Kontakt

Frau Barth-Suffa

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Frau Hoch

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Frau Bender

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