Wohngeld

Wohngeld wird auf Antrag für Mieter und Eigentümer von Wohnraum gewährt. Es ist abhängig vom Familieneinkommen, abzüglich verschiedener Freibeträge. Die Höhe der Zuschüsse wird nach Tabellen ermittelt.
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Benötigen Sie Hilfe oder weitere Erläuterungen? Auf den Seiten des Ministeriums NRW finden Sie entsprechende Informationen.

  • Antragsformular
  • Vermieterbescheinigung / Fremdmittelbescheinigung
  • Nachweise weiterer Hauslasten
  • Einkommensnachweise

Wohngeldgesetz (WoGG) 

Kontakt

Frau Hoch

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Frau Barth-Suffa

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