Wohnungsbauförderung
Die Bewilligung von öffentlichen Mitteln für den Bereich der Stadt Sprockhövel wird vom Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Kreisverwaltung, Abteilung Wohnungsbauförderung, Tel.: 02336/93-0, vorgenommen.
Die Anträge hierfür können aber bei der Stadt Sprockhövel abgegeben werden.
Wohnungsbauförderung
Die Bewilligung von öffentlichen Mitteln für den Bereich der Stadt Sprockhövel wird vom Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Kreisverwaltung, Abteilung Wohnungsbauförderung, Tel.: 02336/93-0, vorgenommen.
Die Anträge hierfür können aber bei der Stadt Sprockhövel abgegeben werden.