Die Stadt vermittelt in Zusammenarbeit mit den ansässigen Wohnungsbaugenossenschaften öffentlich geförderte Wohnungen. Wer einen gültigen Wohnberechtigungsschein vorlegt oder beantragt, wird in der Kartei der Wohnungssuchenden aufgenommen. Für nicht öffentlich geförderte Wohnungen findet eine begrenzte Vermittlung statt. Die Stadt hat an einigen Wohnungen ein Belegungsrecht.
WFNG NRW und Wohnraumnutzungsbestimmungen WNB
Wohnungsvermittlung
Die Stadt vermittelt in Zusammenarbeit mit den ansässigen Wohnungsbaugenossenschaften öffentlich geförderte Wohnungen. Wer einen gültigen Wohnberechtigungsschein vorlegt oder beantragt, wird in der Kartei der Wohnungssuchenden aufgenommen. Für nicht öffentlich geförderte Wohnungen findet eine begrenzte Vermittlung statt. Die Stadt hat an einigen Wohnungen ein Belegungsrecht.
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