Bauaufsicht

Wenn Sie ein Haus bauen oder eine Gewerbeimmobilie erstellen möchten, sind Sie bei der Bauaufsicht an der richtigen Stelle. Sie erhalten hier alle Informationen rund um die Baugenehmigung oder die Bauvoranfrage.

Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Ihrer Planung bereits mit der Bauaufsicht Kontakt aufzunehmen. Mögliche Probleme können so bereits im Vorfeld ausgeräumt werden

Sie sparen unter Umständen Zeit und Kosten.

Bei der Verwirklichung Ihres Wunsches helfen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und technische Baubestimmungen, für deren Einhaltung die Bauaufsicht zuständig ist.

Abgesehen von den nach der Landesbauordnung freigestellten Wohnungsbauvorhaben im Bebauungsplanbereich, die einem gekürzten, gesonderten Verfahren unterliegen, sowie einigen sonstigen Ausnahmen ist für jede Baumaßnahme eine Genehmigung erforderlich, der eine eingehende Prüfung des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts vorausgeht. Auch Nutzungsänderungen – selbst solche ohne bauliche Veränderungen – sind genehmigungspflichtig.

Die Bauaufsicht schreitet ein, wenn ohne Genehmigung gebaut wird oder sich Gefahrenzustände an Bauwerken ergeben. Sie bearbeitet alle Bauanträge und Bauvoranfragen, erteilt oder versagt Genehmigungen und unterrichtet nach Abschluss der Baumaßnahmen die entsprechenden  Behörden.

Für alle Fragen rund um das Bauen stehen die zuständigen Sachbearbeiter des Bürgerservice Bauen jeweils montags von 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr im Baubürgerbüro zur Verfügung. Ein Besuch ist an diesem Tag ohne Terminabsprache möglich.

Weitere Informationen zum Thema Bauen und Wohnen sowie Formulare: 

 Auf der Grundlage der seit dem 01.01.2019 geltende Fassung der Bauordnung NRW werden die entsprechenden Formulare und Merkblätter zur Bauordnung auch für die digitale Nutzung Zug um Zug erneuert. Die aktualisierten Formulare werden dann nach und nach in den Untermenüs "Formulare" und "Aufgaben A - Z" zur Verfügung gestellt.
Bitte informieren Sie sich bis zur abgeschlossenen Umstellung über die Verwendung der entsprechenden Formulare  bei der Bauaufsicht oder im Baubürgerbüro.