Wohnungswesen

Wir helfen Ihnen, wenn Sie Wohngeld oder Bezugsgenehmigungen wie z.B. die Wohnberechtigungsbescheinigung benötigen. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen stimmen, zahlen wir das Wohngeld an Sie aus bzw. Sie erhalten von uns die notwendigen Bescheinigungen.

Wir vermitteln Ihnen preiswerten Wohnraum. Wenn Sie im Alter noch einmal umziehen wollen oder wenn Sie aufgrund einer Behinderung eine neue Wohnung suchen, unterstützen wir Sie durch Information oder Beratung.

Wir möchten, dass Ihnen in Sprockhövel auch weiterhin ein ausreichender Bestand an kostengünstigen Wohnungen zur Verfügung steht.

Wohnungsvermittlung

Sie suchen eine Wohnung, wir vermitteln öffentlich geförderte Wohnungen

Wohnberechtigungsschein

Sie möchten einen Wohnberechtigungsschein beantragen und wissen nicht, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören

Zinssenkungsantrag

Die Wohnungsbauförderungsanstalt fordert Sie auf, eine Zinsbescheinigung vorzulegen

Wohngeld

Sie benötigen Hilfe zum Thema Wohngeld?

Möchten Sie Ihr Wohngeld auch selbst berechnen, können Sie dies anhand des Wohngeldrechners des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Wohngeldrechner    

Mietspiegelangelegenheiten

Sie interessieren sich für Miethöhen des Stadtgebietes

Mietpreisüberwachung

Überprüfung der Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau

Wohnungsbauförderung

Die Bewilligung von öffentlichen Mitteln wird vom Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Tel.-Nr. 02336/93-0, vorgenommen.

Die Anträge können bei der Stadt Sprockhövel abgegeben werden. Informationen liegen in Form von Broschüren im Baubürgerbüro aus.

Weitere Informationen erhalten Sie über: