Ausbau des Bürgerservices im Wohngeld
landesweiter Wohngeldproberechner für den/die Bürger/in

Ab sofort steht ein landesweiter Wohngeldproberechner für den/die Bürger/in auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW unter http://www.mbv.nrw.de (rechte Spalte) zur Verfügung, mit dem diese/r anonymisiert seinen/ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch errechnen lassen kann, ohne einen konkreten Antrag stellen zu müssen.